DFB-Sportgericht
29.250 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Nürnberg am 4. Februar 2023 zündeten Fürther Zuschauer 47 pyrotechnische Gegenstände. Durch die Pyrotechnik zu Beginn verzögerte sich zudem auch der Spielbeginn um zwei Minuten.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Verls Otto
Das Sportgericht des DFB belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga.
.jpg%3F1741597348)
Ein Spiel Sperre für Bayerns Palhinha
Das DFB-Sportgericht belegt João Palhinha vom FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.
.jpg%3F1741434084)
U 19-Partie zwischen Rostock und Kiel für beide Teams als verloren gewertet
Im Verfahren gegen den FC Hansa Rostock und drei seiner Nachwuchsspieler sowie bezüglich der Spielwertung des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel hat das DFB-Sportgericht sein Urteil gefällt.