DFB-Sportgericht
2800 Euro Geldstrafe für den FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt.
Vor Beginn des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 20. Mai 2023 brannten Ingolstädter Zuschauer acht Rauchkörper ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Verls Otto
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