DFB-Sportgericht
2650 Euro Geldstrafe für 1860 München
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2650 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 860 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 11. Februar 2024 zündete ein Münchner Anhänger einen Knallkörper. Hierdurch wurde eine Person verletzt.
Zudem wurde in der 66. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 16. März 2024 aus dem Münchner Zuschauerbereich mindestens ein Gegenstand in Richtung eines Münsteraner Spielers geworfen. Darüber hinaus brannten Münchner Zuschauer in der 29. Minute des Drittligaspiels beim SC Freiburg II am 30. März 2024 eine Bengalische Fackel ab.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.