DFB-Sportgericht
2650 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2650 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 860 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 11. Februar 2024 zündete ein Münchner Anhänger einen Knallkörper. Hierdurch wurde eine Person verletzt.
Zudem wurde in der 66. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 16. März 2024 aus dem Münchner Zuschauerbereich mindestens ein Gegenstand in Richtung eines Münsteraner Spielers geworfen. Darüber hinaus brannten Münchner Zuschauer in der 29. Minute des Drittligaspiels beim SC Freiburg II am 30. März 2024 eine Bengalische Fackel ab.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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