25.800 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 8600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 11. Mai 2024 brannten Düsseldorfer Anhänger 18 Bengalische Feuer, 21 Blinker und vier Rauchkörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 8600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 11. Mai 2024 brannten Düsseldorfer Anhänger 18 Bengalische Feuer, 21 Blinker und vier Rauchkörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.