DFB-Sportgericht
25.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
In der 61. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 10. Februar 2024 warfen Bochumer Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Gummibälle, auf den Rasen. Dafür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Darüber hinaus warfen Bochumer Zuschauer aus demselben Grund in der 21. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 18. Februar 2024 ebenfalls diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf das Feld. Die Partie musste deshalb für annähernd sechseinhalb Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Verlauf kam es erneut zu längeren Spielunterbrechungen aufgrund geworfener Tennisbälle. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
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