DFB-Sportgericht
25.000 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Paderborner Zuschauer in der 12. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Goldtaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Zudem warfen Paderborner Zuschauer in der 61. und 65. Minute des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 4. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt vier Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Desweiteren warfen Paderborner Zuschauer in der 64., 67. und 71. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 17. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für gut 25 Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 15.000 Euro.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Zwei Spiele Sperre für Schifferl von 1860 München
Das Sportgericht des DFB hat Raphael Schifferl vom Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt.
Sportgericht: Verhandlung im Fall Freiburg vs. Leverkusen am 15. Oktober
Im Verfahren "Einspruch gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und TSV Bayer Leverkusen am 31. August in Freiburg" hat das DFB-Sportgericht eine mündliche Verhandlung am 15. Oktober anberaumt.
Zwei Spiele Sperre für Augsburgs Essende
Das DFB-Sportgericht sperrt Samuel Essende vom FC Augsburg wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung für zwei Spiele. Auch Aachens Jan-Luca Rumpf erhält eine Sperre.