DFB-Sportgericht
2400 Euro Geldstrafe für Preußen Münster
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.
Vor dem Zweitligaspiel gegen Hannover 96 am 11. August 2024 entzündeten Münsteraner Zuschauer vier Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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