DFB-Sportgericht
23.000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.
In der 68. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 17. September 2023 zeigten Auer Anhänger ein Spruchband mit diskriminierendem Inhalt. Zudem riefen einige von ihnen in der 85. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Hallenser Anhänger.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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