DFB-Sportgericht

22.100 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

15.01.2024
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.100 Euro belegt.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 5. Dezember 2023 zündeten Kaiserslauterer Anhänger 36 Bengalische Fackeln. Darüber hinaus warf ein Kaiserslauterer Zuschauer in der 39. Minute ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers, ohne diesen zu treffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb