DFB-Sportgericht
22.100 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.100 Euro belegt.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 5. Dezember 2023 zündeten Kaiserslauterer Anhänger 36 Bengalische Fackeln. Darüber hinaus warf ein Kaiserslauterer Zuschauer in der 39. Minute ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers, ohne diesen zu treffen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Sportgericht verhandelt Stuttgarts Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am 30. September, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des VfB Stuttgart gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Sitzung leitet Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts.
16.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro.
24.500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das DFB-Sportgericht belegt den MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen von 24.500 Euro.