DFB-Sportgericht

21.500 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

07.02.2024

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 17. Dezember 2023 entzündeten Dresdner Zuschauer in einer Toilettenanlage Papier. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen.

Auch während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 20. Dezember 2023 wurde in einer Toilettenanlage des Gästebereichs Papier angezündet. Die Feuerwehr konnte den Brand abermals schnell löschen. Zudem entzündeten Dresdner Zuschauer in der dritten Spielminute mindestens 50 Blinker.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb