DFB-Sportgericht
21.500 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 17. Dezember 2023 entzündeten Dresdner Zuschauer in einer Toilettenanlage Papier. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen.
Auch während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 20. Dezember 2023 wurde in einer Toilettenanlage des Gästebereichs Papier angezündet. Die Feuerwehr konnte den Brand abermals schnell löschen. Zudem entzündeten Dresdner Zuschauer in der dritten Spielminute mindestens 50 Blinker.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.