DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für Hoffenheim
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der 56. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 11. November 2023 zündeten und warfen Hoffenheimer Zuschauer einen Böller, der anschließend mit einem lauten Knall detonierte. Dadurch wurden 13 Personen verletzt, die von Sanitätern betreut werden mussten. Das Spiel wurde für sechseinhalb Minuten unterbrochen. Die vorbildliche Aufarbeitung der Vorkommnisse durch den Verein im Anschluss und die Ermittlung zweier Täter hat der Kontrollausschuss in seinem Strafantrag entsprechend berücksichtigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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