DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für 1. FSV Mainz 05
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des DFB-Pokalspiels bei der SV Elversberg am 12. August 2023 zündeten Mainzer Zuschauer elf Bengalische Feuer, fünf Rauchkörper und mindestens drei Blinker. Zudem wurde in der 5. Spielminute ein weiterer Rauchkörper abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Sportgericht verhandelt Stuttgarts Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am 30. September, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des VfB Stuttgart gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Sitzung leitet Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts.
16.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro.
24.500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das DFB-Sportgericht belegt den MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen von 24.500 Euro.