19.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 84. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 14. April 2024 musste die Begegnung wegen eines Platzsturms nach dem Tor zum 4:0 für die Gastgeber kurzzeitig unterbrochen werden. Zudem stürmten nach dem Feststehen der gewonnenen Meisterschaft im Anschluss an den Schlusspfiff mehrere tausend Leverkusener Anhänger auf den Rasen, wobei mindestens vier Bengalische Feuer abgebrannt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 84. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 14. April 2024 musste die Begegnung wegen eines Platzsturms nach dem Tor zum 4:0 für die Gastgeber kurzzeitig unterbrochen werden. Zudem stürmten nach dem Feststehen der gewonnenen Meisterschaft im Anschluss an den Schlusspfiff mehrere tausend Leverkusener Anhänger auf den Rasen, wobei mindestens vier Bengalische Feuer abgebrannt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.