Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 1400 Euro belegt.
Im Verlaufe der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 28. Januar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 1400 Euro belegt.
Im Verlaufe der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 28. Januar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.