1250 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 2. März 2024 warfen Berliner Zuschauer nach dem 2:0 von Borussia Dortmund in der 90. Minute mindestens fünf Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 2. März 2024 warfen Berliner Zuschauer nach dem 2:0 von Borussia Dortmund in der 90. Minute mindestens fünf Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.