DFB-Sportgericht
122.500 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 122.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 40.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 bzw. 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn der 2. Halbzeit des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 28. Januar 2024 brannten Bochumer Anhänger mindestens 30 Bengalische Feuer ab. Gleichzeitig wurden mindesten 20 Knallkörper raketenartig in die Luft geschossen, die über dem Spielfeld bzw. über den Zuschauerrängen detonierten. Das Spiel musste deshalb für zwei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 112.500 Euro.
Außerdem warfen in der 20. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 3. Februar 2024 Bochumer Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für drei Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
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