DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.
Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 1. September 2023 entzündeten Braunschweiger Anhänger zwei Böller.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb
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