DFB-Sportgericht
11.360 Euro Geldstrafe für Preußen Münster
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.360 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff der Drittligapartie gegen die SpVgg Unterhaching am 18. Mai 2024 brannten Münsteraner Zuschauer mindestens drei Rauchkörper ab, wodurch sich der Spielbeginn kurzzeitig verzögerte. Während der Begegnung wurden mindestens zwei weitere Rauchkörper und vier Bengalische Feuer gezündet.
Darüber hinaus überstiegen zahlreiche Münsteraner Anhänger kurz vor dem Abpfiff den Begrenzungszaun zum Innenraum. Zeitgleich drängten Zuschauer aus den oberen Bereichen nach unten, sodass sich der Druck auf die weiter unten stehenden Zuschauer steigerte. Daraufhin wurden während des noch laufenden Spiels drei Fluchttore geöffnet und zahlreiche Münsteraner Anhänger liefen in den Bereich zwischen der Bande hinter dem Tor und des Zuschauerblocks. Unmittelbar mit dem Abpfiff stürmten die Münsteraner Anhänger sodann das Spielfeld, wobei mindestens zwei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
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