DFB-Sportgericht
11.200 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Im Verlaufe der des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 21. Januar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer mindestens zwei Bengalische Feuer und 30 Rauchkörper.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Verls Otto
Das Sportgericht des DFB belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga.
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Ein Spiel Sperre für Bayerns Palhinha
Das DFB-Sportgericht belegt João Palhinha vom FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.
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U 19-Partie zwischen Rostock und Kiel für beide Teams als verloren gewertet
Im Verfahren gegen den FC Hansa Rostock und drei seiner Nachwuchsspieler sowie bezüglich der Spielwertung des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel hat das DFB-Sportgericht sein Urteil gefällt.