DFB-Sportgericht
10.850 Euro Geldstrafe für Saarbrücken
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 10.850 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel gegen die SpVgg Bayreuth am 15. März 2023 wurden im Saarbrückener Fanblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurden während des Spiels in der 16., 38., 46., 61., 68. und 80. Spielminute Bengalische Fackeln gezündet.
Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SC Freiburg II am 27. März 2023 wurden im Saarbrücker Zuschauerbereich elf pyrotechnische Gegenstände und in der 48. Spielminute zwei Bengalische Fackeln und ein Blinker gezündet. In der 68. Spielminute wurden nochmals zwei Bengalische Fackeln gezündet. Zudem wurden während der Drittligapartie beim FSV Zwickau am 9. April 2023 im Fanblock des 1. FC Saarbrücken Knallkörper gezündet.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Sportgericht verhandelt Stuttgarts Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am 30. September, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des VfB Stuttgart gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Sitzung leitet Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts.
16.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro.
24.500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das DFB-Sportgericht belegt den MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen von 24.500 Euro.