DFB-Sportgericht

10.200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

18.01.2024
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 29. September 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.

Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 27. Oktober 2023 fünf Bengalische Feuer ab.

Zudem zündeten Düsseldorfer Zuschauer während des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 12. November 2023 sechs pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb