DFB-Sportgericht
1000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 13. Januar 2024 zündete ein Kölner Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.