DFB-Sportgericht

1000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

28.05.2024
Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 72. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 9. März 2024 zündete ein Mönchengladbacher Zuschauer einen Rauchtopf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Autor: dfb