Nachhaltigkeit

Queer im Fußball

DFB-Engagement im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt

Der DFB fokussiert sich in seiner Arbeit zur Inklusion von Menschen aus der LGBTIQ+ Community auf die Bereiche Amateurfußball, inklusives Stadionerlebnis und kommunikative Maßnahmen zur Sichtbarmachung und Unterstützung der Community. 

Sportpolitisch engagiert sich der DFB gemeinsam mit weiteren Sportverbänden auf Einladung des Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, bei der Umsetzung des Aktionsplans „Queer Leben“. 

DFB-Projekte im Bereich Queer im Fußball:

  • Spielrecht für trans, inter und nicht-binäre Personen (tin* Spielrecht)
  • Genderneutrales Stadionerlebnis
  • Diskriminierungsfreie Sprache im DFB
  • Anlaufstelle für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt im Fußball
Sichtbarkeit und Solidarität

Der DFB unterstützt die Anliegen der LGBTIQ+ Community auch mittels seiner großen medialen Reichweite: Im Pride Monat Juni wird die Progressive-Flag am DFB-Campus gehisst und der DFB ist seit 2022 beim Christopher Street Day in Frankfurt mit einem eigenen Wagen präsent.

Seit Dezember 2023 besteht ein LGBTIQ-Netzwerk von Mitarbeitenden im DFB.

Queer im Fußball – Wovon sprechen wir?

Die gesellschaftliche Debatte um die Themen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt hat sich in den vergangenen Jahren stark ausdifferenziert: Sie umfasst mittlerweile eine ganze Reihe an Begriffen. Für die Arbeit des DFB im Bereich gesellschaftlicher Verantwortung sind hier vor allem vier Begriffe zu nennen, die von zentraler Bedeutung sind. Diese seien kurz erläutert:

  1. Homosexualität bezeichnet das sexuelle Begehren oder sexuelle Handlungen zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen, meist zwei Männern oder zwei Frauen.

  2. Transgeschlechtlichkeit bezeichnet eine unvollständige bzw. die nicht-Identifikation eines Menschen mit dem ihm nach Geschlechtsmerkmalen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht. Es handelt sich nicht um eine Form der Sexualität. Transsexualität ist ein veralteter Begriff. Den Prozess einer Geschlechtsangleichung nennt man „Transitionsprozess“.

  3. Intergeschlechtlichkeit bezeichnet Menschen, deren körperlichen Merkmale (insbesondere der Genitalien), der Chromosomen oder der Hormonproduktion sich nicht eindeutig der gesellschaftlichen Norm von „männlich“ oder „weiblich“ zuordnen lassen. Über viele Jahrzehnte wurde dies gewaltsam operativ behandelt. Seit 2019 können intergeschlechtliche Kinder als „divers“, „weiblich“ oder „männlich“ oder ohne Geschlechtsangabe in das Geburtenregister eingetragen werden.

  4. Divers ist der Begriff, den sich intersexuelle Menschen bzw. „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, so der Wortlaut des Personenstandsgesetzes,  seit Dezember 2018 im Personenstandsregister eintragen lassen können. Auch trans* Personen können „divers“ als Geschlechtseintrag wählen oder den Geschlechtseintrag ganz streichen.

Alle Menschen hinter o.g. Begriffen haben gemein, dass sie von der traditionellen, heterosexuellen Männlich-Weiblich Norm abweichen und entsprechende Diskriminierung erleiden. Eine Untersuchung des Bielefelder Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung 2019 ergab, dass je nach Messung bis zu 26,1 % der befragten Personen homo- und transfeindlichen Vorurteilen und Abwertungen zustimmen (Berghan et al., 2019). Beispiele für derartige Diskriminierung gibt es ebenso im Fußball.

Viele der Betroffenen Personen nutzen die Begriffe „LGBTIQ+“ oder „Queer“ für sich. Eine tiefergehende Definition dieser und weiterer Begriffe findet sich am Ende der Handreichung der KoFaS.

Spielrecht für trans, inter und nicht-binäre Personen (tin* Spielrecht)

Mit dem Ziel Menschen aller Geschlechter und all jenen, die sich in der Transition einer Geschlechtsangleichung befinden, die Teilhabe am Vereinsfußball zu ermöglichen, wurde unter Mitarbeit der Landesverbände und Interessensverbänden eine Öffnung der DFB-Spielordnung erarbeitet und zur Saison 2022/23 eingeführt.

Der DFB daher seine Spielordnung so angepasst, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen entsprechend ihrer Identität entscheiden, ob sie in der Frauen- oder Männersektion spielen möchten (§ 10 DFB-Spielordnung Nr. 6. und Nr. 7. sowie DFB-Jugendordnung § 7g und die DFB-Futsalordnung § 4 Nr. 3.). So wurde eine verbandsübergreifende einheitliche Regelung für den Amateurfußball gefunden, die im Sinne der DFB-Satzung eine Teilnahme Menschen aller Geschlechter im organisierten Fußball ermöglicht.  

Zur Saison 2022/2023 trat die Regelungen zum Spielrecht für Personen mit dem Eintrag "divers" oder "ohne Angabe" im Personenstandsregister sowie für Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, in Kraft. Die Regelungen wurden für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, DFB-Jugendordnung und DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen.

FAQ Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen

Vertrauenspersonen tin*Spielrecht

Hier geht es zur Übersicht der Vertrauenspersonen zum tin*Spielrecht in den einzelnen Landesverbänden
Mehr erfahren
  1. Die Wertevermittlung im und durch den Fußballsport durch Förderung von Vielfalt und die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, unter anderem aufgrund des Geschlechts, ist explizit als Zweck des DFB in seiner Satzung verankert. Auch die 44. Sportministerkonferenz 2020 fordert in ihrer "Bremer Erklärung", dass sich die Verbände dem Thema annehmen. Im Sinne von Inklusion sollen alle Menschen am Fußball teilhaben können. Bislang war das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht (männlich/weiblich) maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung und Zuteilung ab der Spielklasse der A-Junior*innen. Eine explizite Regelung für Personen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" gab es bisher nicht.

    Darüber hinaus fehlten Regelungen für Personen, die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen (trans* Personen). Es bedarf also Regelungen, die allen Spieler*innen - unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität - das Fußballspielen im Ligabetrieb ermöglichen. Verboten war dies Spieler*innen nie, doch fehlten bisher eindeutige Regelungen. Da es seit 2018 im Personenstandsregister möglich ist, sich als "divers" zu registrieren, nimmt die Anzahl der Personen mit dem Eintrag "divers" zu. Dies betrifft gleichermaßen Menschen, die Fußball spielen, weshalb die Festlegung eindeutiger Regelungen umso wichtiger wurde.

    Auch für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, sieht die neue Regelung eindeutige Bestimmungen vor. Insbesondere deshalb, weil die Phase der Geschlechtsangleichung, häufig ohnehin mit gesellschaftlichen Hürden und Ausgrenzung einhergeht.

  2. Die Regelungen gelten:

    • für Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" ("ohne Angabe" war der Eintrag für non-binäre Personen, bevor 2018 "divers" als sogenanntes "drittes Geschlecht" eingeführt wurde).
    • für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen (trans* Spieler*innen)

    Wichtiger Hinweis: Es geht hierbei nicht um den Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen (beispielsweise lesbisch, schwul, bisexuell).

  3. Geregelt wird, dass die oben genannte Spieler*innen in den Spielklassen der Landes- und Regionalverbände selbständig die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans* Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben.

    • § 10 Nrn. 6 und 7 DFB-Spielordnung
    • § 7g DFB-Jugendordnung
    • § 4 Nr. 3 DFB-Futsal-Ordnung
  4. Die Vertrauensperson wird vom zuständigen Regional- oder Landesverband benannt und ihre Kontaktdaten werden veröffentlicht. Sie arbeitet eng mit der jeweiligen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände zusammen oder ist Teil dieser. Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, sowie Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder "ohne Angabe", wenden sich an die jeweilige Vertrauensperson. Diese tätigt alle Rücksprachen mit der Passstelle oder dem Spielbetrieb und kümmert sich um alles Administrative, so dass das mit der Person abgestimmte Spielrecht erteilt werden kann. Die Vertrauensperson bleibt im ständigen Austausch mit der Person bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung und ggf. auch darüber hinaus. Anträge und etwaige weitere erforderliche Nachweise sind ausschließlich der Vertrauensperson vorzulegen. 

    Alle Vertrauenspersonen müssen an einer Schulung teilnehmen, die durch die DFB-Anlaufstelle für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt regelmäßig angeboten wird.

  5. Alle Menschen haben unterschiedliche körperliche Stärken und Fähigkeiten unabhängig ihres Geschlechts. Diese führen nur im Team zum Erfolg. Der Berliner Fußballverband hat als erster Landesverband bereits 2019 eine entsprechende Regel eingeführt und diese wird seither erfolgreich in der Praxis umgesetzt. 

  6. Menschen sind in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens auf Medikamente angewiesen, so auch in der Phase einer Geschlechtsangleichung. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen. Die neue Regelung schließt deshalb eine Dopingrelevanz aus.

  7. Betroffene von Gewalt und Diskriminierung wenden sich an die zuständige Vertrauensperson und/oder an die Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände.

Genderneutrales Stadionerlebnis

Seit März 2019 wird bei Länderspielen der deutschen Männer-Nationalmannschaft und beim DFB-Pokalfinale der Herren mindestens eine Unisex-Toilette ohne geschlechtliche Zuordnung angeboten. Bei genderneutralen Einlasskontrollen können sich Stadionbesucher*innen aussuchen, ob sie von weiblichen oder männlichen Ordern*innen kontrolliert werden. Zusätzlich finden Briefings für Ordner*innen durch DFB Mitarbeiter*innen zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt statt.

Diskriminierungsfreie Sprache im Fußball

Mit der Online-Plattform SprachKick steht außerdem erstmals eine praktische Hilfe für diskriminierungssensible Sprache im Fußball bereit. SprachKick ist ein gemeinsames Projekt des DFB, der Aktion Mensch und der Fachberatungsstelle KickIn! mit Unterstützung der DFL.

Die Webseite soll für diskriminierende Sprache sensibilisieren und dazu befähigen, diese fortan zu umgehen. Eines der zentralen Elemente der Plattform bildet die Rubrik “Wie sage ich’s besser?”. Dort werden Beispiele diskriminierender und damit zu vermeidender Begriffe dokumentiert, die Zitaten aus diversen Stadien und dem Vereinsleben im Fußball entstammen, und um diskriminierungssensible Alternativ-Formulierungen ergänzt.

Anlaufstelle für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Fußball

Seit Januar 2022 unterhält der DFB eine Anlaufstelle für LGBTIQ+. Die Kompetenz- und Anlaufstelle LSBTI+ im Fußball ist ein gemeinsames Projekt des Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD). Hierhin können sich Spieler*innen, Vereinsvertreter*innen oder andere Menschen aus dem Fußball wenden, um Informationen oder Unterstützung zu erhalten. Initiiert und gefördert wird das Projekt durch den DFB, der LSVD ist mit der Trägerschaft und der Umsetzung der Projektziele beauftragt.

Der LSVD ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI+). Im Bereich des Sportes hat der LSVD mit seinen Projekten eine Expertise von über 10 Jahren Arbeit mit Sportverbänden.

Ansprechpartner für die Kompetenz- und Anlaufstelle ist Christian Rudolph.

Das Projekt setzt sich für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und gegen die strukturelle Benachteiligung und Diskriminierung auf Grund von Geschlecht oder sexueller Orientierung im Fußball ein. Besonderer Fokus liegt auf der Förderung und Unterstützung geschlechtlicher Vielfalt. Die Anlaufstelle berät und vertritt die Rechte und Interessen von Frauen und LSBTI+ auf allen Ebenen des Fußballs. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Sensibilisierung und Aufklärung zu Vielfaltshemen im Fußball, durch z.B. Schulungsangebote für Multiplikator*innen wie Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Haupt- und Ehrenamt sowie Spieler*innen und Fans. Des Weiteren setzt sich die Stelle für mehr Sichtbarkeit der Interessengruppen innerhalb des Fußballs ein. Dies gilt insbesondere für die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen für die Anti-Diskriminierungsarbeit und zur strukturellen Förderung von Vielfalt erarbeitet und zur Verfügung gestellt.

Kontakt:

LSVD
Christian Rudolph

E-Mail: Christian.rudolph@lsvd.de
Tel.: 030 - 78 95 47 78
Website

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DFB, Deutscher Fussball-Bund, Die DFB Kinderfussball-Tour auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, 08.06.2024, Fotos: Thomas Boecker/DFB

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