DFB-Sportgericht

Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann

13.01.2025
Funktionsverbot und Geldstrafe: Osnabrücks Ex-Geschäftsführer Sport Philipp Kaufmann Foto: IMAGO

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philipp Kaufmann, den am 10. Dezember 2024 aus sportlichen Gründen freigestellten Geschäftsführer Sport des Drittligisten VfL Osnabrück, in mündlicher Verhandlung wegen eines unsportlichen Verhaltens verboten, für die Dauer von zwei Monaten ein Amt innerhalb des DFB, seiner Mitgliedsverbände und deren Vereine auszuüben. Dieses Funktionsverbot läuft ab sofort. Darüber hinaus erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro.

Georg Schierholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Philipp Kaufmann dem Vierten Offiziellen Nico Dönges nach Schlusspfiff des Drittligaspiels zwischen Viktoria Köln und dem VfL Osnabrück am 8. Dezember 2024 aus Verärgerung über den verweigerten Handschlag ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich gegeben hat. Damit hat er in die körperliche Integrität des Unparteiischen eingegriffen."

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: mm