DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Meppens Sarah Preuss

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sarah Preuss vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Eines davon hat sie bereits am vergangenen Sonntag während des Spiels beim SC Freiburg II abgesessen. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Preuss war in der Nachspielzeit der Zweitligapartie beim VfL Bochum am 17. November 2024 von Schiedsrichterin Antonia Tucholski des Feldes verwiesen worden.
Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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