DFB-Sportgericht

Zwei Spiele Sperre für Fürths Müller

28.01.2025
Nach seinem Platzverweis für zwei Spiele gesperrt: Fürths Philipp Müller (l.) Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philipp Müller vom Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Müller war in der 84. Minute der Zweitligapartie gegen den 1. FC Kaiserslautern am 24. Januar 2025 von Schiedsrichter Felix Prigan des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot für Leverkusens Torwarttrainer Bade

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Bade, Torwarttrainer des Frauen-Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Bade hatte in der Nachspielzeit des Wiederholungsspiels der Google Pixel Frauen-Bundesliga beim SC Freiburg am 24. Januar 2025 bewusst für eine Spielverzögerung gesorgt und anschließend dafür von Schiedsrichterin Fabienne Michel die Rote Karte gesehen.

Der Torwarttrainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Autor: dfb