DFB-Sportgericht

Google Pixel Frauen-Bundesliga: DFB-Bundesgericht weist Leverkusens Berufung zurück

11.12.2024
Muss neu angesetzt werden: Das Bundesliga-Spiel zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen Foto: imago

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Berufung des Frauen-Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober 2024 zurückgewiesen und damit dessen Auffassung bestätigt. Es bleibt damit dabei, dass die Wertung des mit 2:3 beendeten Spiels der Google Pixel Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024 aufgehoben wird und ein Wiederholungsspiel anzusetzen ist.  

Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt dazu: "Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden. Die Wiederholung eines Strafstoßes setzt gemäß Fußball-Regel 14 Nr. 2 voraus, dass die Schiedsrichterin neben der Tatsache der zu frühen Bewegung der Torhüterin ebenfalls feststellt, dass diese Bewegung die Schützin eindeutig beeinträchtigt hat. Somit hatte die Schiedsrichterin nicht alle Tatsachen ermittelt, die notwendig waren, um regelkonform die Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen. Es lag demnach ein Regelverstoß vor. Die Unparteiische hätte daher in den Spielverlauf nicht eingreifen dürfen, sondern das Spiel durch Abstoß fortsetzen müssen."

Riedmeyer weiter: "Zudem hat dieser Regelverstoß angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst. Die Annullierung des Ergebnisses und die Neuansetzung des Spiels durch das Sportgericht gemäß 17 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ist daher nach Überprüfung die zutreffende Rechtsfolge."

In der 88. Minute der Begegnung des ersten Spieltags hatte die Schiedsrichterin auf Strafstoß für Bayer 04 Leverkusen entschieden. Der Elfmeter wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt. 

Gegen die Wertung des Spiels hatte der SC Freiburg Einspruch eingelegt und sich dabei darauf berufen, dass die Schiedsrichterin mit der Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes einen Regelverstoß begangen habe. Dieser Auffassung war das DFB-Sportgericht gefolgt, was nun auch vom Bundesgericht des DFB bestätigt wurde.

Kategorien: DFB-Sportgericht, Google Pixel Frauen-Bundesliga

Autor: mm