DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht wertet Bundesligaspiel in Berlin für Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung statt.
Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Im Ergebnis der Verhandlung müssen wir davon ausgehen, dass der Bochumer Torwart Patrick Drewes durch den Wurf eines Feuerzeuges an seinen Kopf verletzt und dadurch in seiner Einsatzfähigkeit eingeschränkt worden ist. Daraus hat sich eine Schwächung der Bochumer Mannschaft ergeben, die durch einen Berliner Zuschauer ausgelöst wurde und nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB damit Union Berlin zuzurechnen ist."
Oberholz: "Solche Verstöße müssen eindeutige spieltechnische Rechtsfolge nach sich ziehen"
Oberholz weiter: "Wenn ein Spieler durch einen Feuerzeugwurf aus dem Publikum verletzt wird und das Spiel danach nicht mehr fortsetzen kann, stellt dies eine strafbare Handlung und einen schweren Verstoß gegen die Fußball-Rechtsordnung dar, der stets einen Spielabbruch rechtfertigen würde. Solche Verstöße müssen eine eindeutige spieltechnische Rechtsfolge nach sich ziehen. Dies kann nur eine Spielwertung zu Gunsten des geschädigten Vereins sein. Das Ergebnis kann nicht durch einen 'Nicht-Angriffspakt' der beteiligten Vereine entschieden werden, solche Vereinbarungen widersprechen den Grundprinzipien des sportlichen Wettbewerbs."
Der VfL Bochum hatte Einspruch eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm
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