DFB-Sportgericht

DFB-Sportgericht verhandelt Bochums Einspruch mündlich

20.12.2024
Einspruch des VfL Bochum: Mündliche Verhandlung am 9. Januar 2025 Foto: Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt den Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet am 9. Januar 2025 ab 13.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt statt und wird von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleitet.

Bochum bezieht seinen Einspruch darauf, dass Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: mm