DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht verhandelt Bochums Einspruch mündlich
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt den Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet heute ab 13.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt statt und wird von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleitet.
Bochum bezieht seinen Einspruch darauf, dass Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.
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Autor: mm
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