DFB-Bundesgericht
DFB-Bundesgericht weist Berufung von Union Berlin zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Berufung von Union Berlin gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zum Bochumer Einspruch gegen die Spielwertung der Bundesligapartie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass die Partie mit 2:0 für Bochum als gewonnen gewertet wird. Bereits zu Beginn der Sitzung hatte das DFB-Bundesgericht die ebenfalls eingelegten Berufungen von Holstein Kiel und dem FC St. Pauli als unzulässig verworfen.
Oskar Riedmeyer, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung leitete, sagt zum Urteil: "Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet."
Riedmeyer weiter: "Wir gehen davon aus, dass ein erfolgreicher Einspruch nach Paragraph 17 der Rechts- und Verfahrensordnung zu einer Punkteumwertung oder einem Wiederholungsspiel führen kann. Allerdings darf eine von außen verursachte Verletzung eines gegnerischen Spielers nicht dazu führen, dass der Verursacher daraus einen möglichen Vorteil durch ein Wiederholungsspiel ziehen kann."
Das DFB-Sportgericht hatte am 9. Januar 2025 in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung statt.
Der VfL Bochum hatte Einspruch eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben neben Union Berlin auch Kiel und St. Pauli Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht in § 26 Nr. 2 eine solche Konstellation vor unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen".
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Autor: mm

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