DFB-Bundesgericht

DFB-Bundesgericht reduziert Kaufmann-Strafe

05.03.2025
Strafe reduziert: der freigestellte Osnabrücker Geschäftsführer Sport Philipp Kaufmann Foto: imago

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main der Berufung von Philipp Kaufmann gegen das vorausgegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 13. Januar 2025 in Teilen stattgegeben.

Das DFB-Sportgericht hatte den inzwischen aus sportlichen Gründen freigestellten Geschäftsführer Sport des Drittligisten VfL Osnabrück wegen eines unsportlichen Verhaltens verboten, für die Dauer von zwei Monaten ein Amt innerhalb des DFB, seiner Mitgliedsverbände und deren Vereine auszuüben. Darüber hinaus erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro.

Diese Strafe wurde vom DFB-Bundesgericht abgeändert. Die Funktionssperre wurde auf einen Monat verkürzt, die Geldstrafe auf 2000 Euro halbiert. Die Funktionssperre ist somit seit Mitte Februar beendet.

Nach Schlusspfiff des Drittligaspiels zwischen Viktoria Köln und dem VfL Osnabrück am 8. Dezember 2024 hatte Kaufmann aus Verärgerung über den verweigerten Handschlag ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich des Vierten Offiziellen Nico Dönges ausgeführt und damit in die körperliche Integrität des Unparteiischen eingegriffen. Allerdings stand nach der Beweisaufnahme für das DFB-Bundesgericht fest, dass die Intensität der Bewegung noch nicht als tätlicher Angriff zu werten ist.

Die Verhandlung wurde geleitet von Oskar Riedmeyer, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Zu Gunsten von Herrn Kaufmann konnte angenommen werden, dass noch kein tätlicher Angriff vorlag, sondern lediglich eine starke Berührung. Andererseits steht außer Frage, dass jeder Eingriff in die körperliche Integrität der Schiedsrichter nicht hingenommen werden kann."

Kategorien: DFB-Bundesgericht

Autor: dfb