Zwei Spiele Sperre für Saarbrückens Rizzuto

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Calogero Rizzuto vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rizzuto war in der 71. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 27. Januar 2024 von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Calogero Rizzuto vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rizzuto war in der 71. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 27. Januar 2024 von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.