DFB-Sportgericht
Zwei Pokalspiele Sperre für Leverkusens Terrier
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Terrier vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten beiden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Den im Jahr 2010 offiziell eingeführten DFL-Supercup sieht das DFB-Sportgericht weniger als Wettbewerb im eigentlich Sinne an, sondern vielmehr als ein separates Endscheidungsspiel vornehmlich mit Pokalcharakter. Damit ist er als Pflichtspiel zumindest unter Sanktionsaspekten auch einem DFB-Pokalspiel gleichzustellen, zumal eine Sanktionierung für den DFL-Supercup womöglich gänzlich ins Leere laufen würde. Daher wurde eine Sperre für zwei DFB-Pokalspiele ausgesprochen.
Terrier war in der 37. Minute des DFL-Supercups gegen den VfB Stuttgart am 17. August 2024 von Schiedsrichter Tobias Stieler des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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