DFB-Sportgericht

Sportgericht reduziert Geldstrafe für Leipzig

18.09.2023
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die zuvor im Einzelrichterverfahren gegen RB Leipzig ausgesprochene Geldstrafe reduziert. So muss der Bundesligist wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 18.450 Euro zahlen. Davon kann der Verein bis zu 6150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre. Im Einzelrichterverfahren war am 21. August 2023 eine Geldstrafe von 36.900 Euro verhängt worden, wogegen der DFB-Pokalsieger Einspruch eingelegt hatte.

Torsten Becker, der die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt am Main leitete, sagte zur Begründung: "Dem Verein ist es in der Verhandlung gelungen, seine intensiven Bemühungen bezüglich der Täterermittlungen bei Pyrotechnik-Vorkommnissen in einer Form darzulegen, die zu einer Reduzierung der Geldstrafe führte."

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalendspiels gegen Eintracht Frankfurt am 3. Juni 2023 in Berlin zündeten Leipziger Zuschauer acht Rauchtöpfe und fünf Blinker und schossen eine Rakete in Richtung Spielfeld. Der Anpfiff des zweiten Durchgangs verzögerte sich aufgrund des Abfeuerns der Raketen und der Rauchentwicklung um etwa drei Minuten. Im Laufe des zweiten Durchgangs und nach dem Spiel wurden weitere neun Bengalische Feuer, zwei Böller und zwei weitere Blinker gezündet. Zudem wurde in der 90. Minute eine Rakete in Richtung des Spielfelds abgefeuert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: mm