Sportgericht reduziert Geldstrafe für Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch des Drittligisten Erzgebirge Aue gegen das vorausgegangene Einzelrichterurteil teilweise gefolgt.

Unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz reduzierte das Gremium die am 27. Juni 2024 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 verhängte Geldstrafe von ursprünglich 35.000 Euro auf 20.000 Euro. Davon kann der Drittligist bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. Dezember 2024 zu erbringen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch des Drittligisten Erzgebirge Aue gegen das vorausgegangene Einzelrichterurteil teilweise gefolgt.

Unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz reduzierte das Gremium die am 27. Juni 2024 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 verhängte Geldstrafe von ursprünglich 35.000 Euro auf 20.000 Euro. Davon kann der Drittligist bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. Dezember 2024 zu erbringen.

Das Urteil ist rechtskräftig.