DFB-Sportgericht
Sportgericht bestätigt Innenraumverbot für Bayerns Co-Trainer Löw
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch von Zsolt Löw gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil zurückgewiesen und damit das Innenraumverbot für den Co-Trainer des Bundesligisten FC Bayern München bestätigt. Löw war am Mittwoch vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Münchner Meisterschaftsspiel gegen den VfL Bochum am Samstag belegt worden.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zum Urteil: "Der Weltfußballverband FIFA schützt die Tatsachentscheidung des Schiedsrichters und schreibt nach einem Platzverweis eine Mindestsperre von einem Spiel vor. Einzige Ausnahme wäre ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters, der nur dann vorliegt, wenn der Unparteiische die bestrafte Person verwechselt oder sich diese Person unzweifelhaft nicht unsportlich verhalten hat. Diese Umstände liegen im konkreten Fall allerdings nicht vor."
Rote Karte nach Leverkusen-Spiel
Löw hatte sich nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Bayer Leverkusen am vergangenen Freitag unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann verhalten und vom Unparteiischen Daniel Schlager daraufhin die Rote Karte gezeigt bekommen.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm
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