DFB-Sportgericht
Sportgericht bestätigt Darmstadt-Urteil
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in mündlicher Verhandlung am Frankfurter DFB-Campus dem Einspruch des SV Darmstadt 98 gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil nicht gefolgt. Das Gremium unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Oberholz bestätigte das am 14. Februar 2024 im Einzelrichterverfahren ergangene Urteil, wonach der Bundesligist wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro belegt wird. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 23. September 2023 hatten Darmstädter Zuschauer insgesamt mindestens 43 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Weitere Geldstrafe wegen Vorkommnis im Leipzig-Spiel
Zudem verurteilte das DFB-Sportgericht den Verein wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst zu einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. In der 76. Minute des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 21. Oktober 2023 waren zehn Darmstädter Zuschauer unerlaubt in den Innenraum eingedrungen. Da der Klub alle Täter ermittelte, beantragte der DFB-Kontrollausschuss beim Sportgericht eine geringere Strafe.
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts hatte Darmstadt 98 Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Diese Berufung wurde vom DFB-Bundesgericht als unzulässig verworfen, da der Verein die Berufung nicht innerhalb der erforderlichen Frist begründet hat. Das Urteil des DFB-Sportgerichts ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm
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