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Frankfurt – Dortmund: Sportlicher Leiter ordnet Entscheidungen ein
Im Bundesligaspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Borussia Dortmund (3:3) am Sonntagnachmittag haben insgesamt vier Situationen, die für Schiedsrichter Robert Schröder knifflig zu bewerten waren, für Diskussionen gesorgt. Der Sportliche Leiter der Bundesliga-Schiedsrichter, Peter Sippel, nimmt dazu Stellung.
5. Minute: Handspiel von Wolf?
Nach einem abgewehrten Torschuss der Frankfurter will der Dortmunder Verteidiger Marius Wolf den Ball mit dem rechten Fuß aus dem Strafraum schlagen. Als er dazu ausholt, hat er den linken Arm weit abgespreizt. Bevor Wolf den Ball spielt, spitzelt der Frankfurter Ansgar Knauff ihn aus kurzer Distanz an diesen abgespreizten Arm. Der Schiedsrichter lässt zunächst weiterspielen, doch auf Empfehlung des Video-Assistenten kommt es zu einem On-Field-Review. Danach entscheidet der Unparteiische auf Strafstoß.
"Zwar spricht die Tatsache, dass Wolfs Arm weit vom Körper abgespreizt ist, zunächst für ein strafbares Handspiel. Doch in diesem Fall liegt dem versuchten Befreiungsschlag des Dortmunders ein normaler Bewegungsablauf zugrunde. Dass der linke Arm dabei in der Ausholbewegung nach außen schwingt, ist als natürlich anzusehen, deshalb liegt keine unnatürliche Vergrößerung des Körpers vor“, ordnet Peter Sippel ein. "Wolf handelt auch nicht absichtlich oder fahrlässig, er will den Ball nicht aufhalten, sondern aus dem Strafraum befördern. Daher ist das Handspiel nicht strafbar.“
36. Minute: Foulspiel von Meyer?
Bei einem Frankfurter Angriff wird der Ball in die Strafraummitte gespielt, dort kommt es zu einem Zweikampf um den Ball zwischen dem Frankfurter Angreifer Omar Marmoush und dem Dortmunder Torhüter Alexander Meyer. Marmoush spielt dabei den Ball, den Meyer mit den Händen knapp verfehlt. Anschließend trifft der Torwart den Stürmer mit der rechten Hand am rechten Unterschenkel, der Frankfurter geht zu Boden.
Zwar touchiert der Ball danach Meyers Knie, doch diese Berührung ist für den Keeper nicht als entlastend anzusehen. Der Unparteiische lässt weiterspielen, ihm wird jedoch auch in dieser Situation vom Video-Assistenten ein On-Field-Review empfohlen. Danach bleibt er bei seiner Entscheidung. "Hier wäre jedoch ein Strafstoß die korrekte Entscheidung gewesen, da die Bilder ein Foulspiel von Meyer an Marmoush belegen“, erklärt Sippel.
54. Minute: Abseits beim 2:2?
Beim Torschuss des Dortmunders Youssoufa Moukoko befindet sich sein Mitspieler Niclas Füllkrug im Frankfurter Torraum in der Nähe von Torwart Kevin Trapp in einer Abseitsposition. Sippel: "Dabei steht er jedoch nicht in der Sichtlinie des Keepers, und er wird auch nicht eindeutig aktiv. Vielmehr verhält er sich ruhig, und im Moment des Torschusses beeinträchtigt lediglich ein Mitspieler die freie Sicht von Trapp zum Ball.“
Auch wenn Füllkrugs Präsenz in der Nähe des Torhüters für ein Abseitsvergehen sprechen könnte, so sei vor allem zu bewerten, ob der Angreifer die Möglichkeit des Torwarts, den Ball zu spielen, eindeutig beeinflusst. Im Moment des Torschusses unternimmt Kevin Trapp einen Schritt nach rechts, der Ball wird von ihm aus gesehen aber aufs linke Toreck geschossen. Sippel erläutert: "Letztlich gibt es bei der Frage nach der Möglichkeit, den Ball zu spielen, einigen Interpretationsspielraum, weshalb die Feldentscheidung, das Tor zu geben, akzeptabel ist.“
90+1. Minute: Foul von Larsson?
Nach einer Freistoßflanke in den Frankfurter Strafraum hält der Frankfurter Hugo Larsson seinen Gegenspieler Nico Schlotterbeck mit einer Hand am Trikot. Das Halten ist dabei von kurzer Dauer, der Ball ist nicht in Spielnähe. Der Schiedsrichter hat diesen Vorgang auf dem Feld wahrgenommen und nicht als ahndungswürdiges Vergehen bewertet. "Aufgrund der fehlenden Eindeutigkeit ist diese Entscheidung im Rahmen des Ermessensspielraums des Unparteiischen zu akzeptieren. Dass es keinen Eingriff des Video-Assistenten gibt, ist deshalb korrekt“, sagt Peter Sippel.
Kategorien: Männer, Schiedsrichter
Autor: dfb
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