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FAQ: DFB-Leistungs- und Talentförderzentren weiblich
Um die Spitzenförderung von Toptalenten zu optimieren, wurde die B-Juniorinnen-Bundesliga zur Spielzeit 2024/2025 durch die Einführung von Talentförder- und Leistungszentren weiblich, einem neu aufgelegten DFB-Pokalwettbewerb auf Bundesebene und einem gemischtgeschlechtlichen regionalen Spielbetrieb ersetzt. Durch die Implementierung von Qualitätsstandards in der weiblichen Talentförderung soll der Nachwuchsleistungsbereich der Frauen-Bundesligen und den Regionalligen professionalisiert und eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Nachwuchsspielerinnen sichergestellt werden. DFB.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema DFB-Leistungs und Förderzentren weiblich.
Warum wurden DFB-Leistungs- und Talentförderzentren weiblich eingeführt?
Ziele der Einführung von DFB- Leistungs- und Talentförderzentren weiblich sind die Professionalisierung und Optimierung der weiblichen Talentförderung durch Qualitätsstandards in den Handlungsfeldern Sport und Fußballausbildung, Umfeldmanagement, Management, Infrastruktur sowie Mitarbeiter*innen und Personal. Die Talentförder- und Leistungszentren sollen eine qualitativ hohe sportliche Ausbildung talentierter Nachwuchsspielerinnen ab der Altersklasse U 16/U 17 gewährleisten. Zudem ist die optimale Ausschöpfung des Talentepools ein weiteres übergeordnetes Ziel. Zur Qualitätssicherung erfolgt eine jährliche Überprüfung durch den DFB. Die klubspezifische Weiterentwicklung ist ein weiterer Bestandteil im Qualitätsmanagement.
Was ist der Unterschied zwischen einem DFB-Leistungs- und Talentförderzentrum?
Die zwei Stufen unterscheiden sich in den Mindestanforderungen der Mitarbeiter*innen/des Personals im Bereich der Sportlichen Leitung, der Cheftrainer*innen, der organisatorischen Leitung und in der sportpsychologischen Betreuung. Des Weiteren bestehen Unterschiede in den strukturellen Voraussetzungen.
Wer kann sich als Talentförder- oder Leistungszentrum weiblich anerkennen lassen?
Klubs aus den Frauen-Bundesligen (Google Pixel Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga) und den Frauen-Regionalligen, wenn die Mindestanforderungen und strukturellen Voraussetzungen erfüllt werden. Im Dezember 2024 wurden die ersten DFB-Leistungs- und Talentförderzentren anerkannt.
Welche Mindestanforderungen sind durch den Klub für eine Anerkennung zu erfüllen?
Es sind Mindestanforderungen gemäß den Richtlinien der DFB-Leistungszentren weiblich/DFB-Talentförderzentren weiblich (DFB Jugendordnung, Anhang IX) in den Handlungsfeldern Sport/Fußballausbildung, Umfeldmanagement, Management, Infrastruktur und Mitarbeiter*innen/Personal durch die Klubs zu erfüllen, um als DFB-Leistungs- oder DFB-Talentförderzentrum weiblich anerkannt zu werden. Des Weiteren sind die strukturellen Voraussetzungen, in Bezug auf die Mannschaftsanzahl und die Jahrgänge, zu erfüllen.
Wie wurden die Mindestanforderungen entwickelt?
An der Entwicklung der Mindestanforderungen und den Richtlinien waren Vertreter*innen der Klub-, Vereins- und Verbandsebene sowie weitere Expert*innen der Landesverbände, DFB-Gremien und ehemalige Nationalspielerinnen beteiligt.
Wie erfolgt ein Antrag zur Anerkennung?
Ein Antrag zur Anerkennung als DFB-Leistungs- oder DFB-Talentförderzentrum weiblich kann beim DFB über das Anerkennungsportal im DFBnet gestellt werden.
Wann kann ich einen Antrag zur Anerkennung stellen?
Klubs konnten einen Antrag zur erstmaligen Anerkennung für die Saison 2024/2025 bis zum 30.09.2024 (Ausschlussfrist) stellen.
Wann kann ein Verein einen Antrag zur Anerkennung stellen?
Die zum 1. Januar 2025 anerkannten Klubs müssen für eine erneute Anerkennung zum DFB-Leistungszentrum oder Talentförderzentrum ihre Unterlagen bis zum 30. März 2025 über das Anerkennungsportal einreichen. Alle anderen Vereine können einen Antrag zur erstmaligen Anerkennung für die Saison 2025/2026 bis spätestens zum 30. September 2025 stellen.
Was hat die Pilotphase (Saison 2023/2024) und die Einführung der DFB-Leistungs- und DFB-Talentförderzentren (Saison 2024/2025) bis dato bewirkt und welchen Mehrwert hat eine Anerkennung?
Durch die Einführung von ganzheitlichen sportlichen und außersportlichen Qualitätsstandards werden professionelle, leistungssportadäquate und nachhaltige Strukturen in den Vereinen geschaffen, sodass die Spielerinnen sich bestmöglich entwickeln können. Durch die Anerkennung erhalten die Klubs eine individuelle Analyse zum Status der eigenen Nachwuchsabteilung und Feedback zu möglichen Entwicklungspotenzialen.
Hierbei arbeiten Vereine und der Verband eng zusammen: Einerseits, um sich gegenseitig und untereinander zu vernetzen und auszutauschen. Andererseits, um individuelle Schwerpunktthemen der Klubs spezifisch weiterzuentwickeln.
Nicht alle Vereine aus den zwei höchsten Spielklassen sowie den Regionalligen haben sich anerkennen lassen. Sind die Qualitätsstandards zu hoch?
An der Entwicklung der Richtlinien haben Vertreter*innen der Klubs, des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball des DFB, der Landesverbände, der DFB-Akademie sowie ehemalige Nationalspielerinnen und Expert*innen für die männlichen Leistungszentren mitgewirkt.
Die Pilotphase mit fünf heterogenen Klubs hat gezeigt, dass noch Entwicklungspotenziale in allen Handlungsfeldern bestehen. Dafür bedarf es einer gewissen Grundstruktur in den Vereinen, um sich erfolgreich für die Anerkennung als DFB-Leistungs- oder Talentförderzentrum zu bewerben. Um für die Spielerinnen optimale und ganzheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sind qualitativ hohe Anforderungen im Sinne der Professionalisierung notwendig.
Wie funktioniert der neue Spielbetrieb auf Regionalebene?
Weibliche leistungsorientierte Mannschaften haben die Möglichkeit, am Spielbetrieb der regionalen Ligen der Jungs mitzuspielen, die dem Leistungsniveau der Spielerinnen entsprechen. Höchste Juniorinnen-Spielklasse werden regionale Ligen (Regionalliga West, Regionalliga Südwest, Oberliga BaWü, Hessenliga, Bayernliga), die es aber nicht flächendeckend geben muss. Klubs mit Nachwuchs-Leistungsteams können in regionalen und lokalen Junioren-Ligen spielen. Bezüglich der Einordung in den Junioren-Spielbetrieb wird auf § 5 Nr. 7. der DFB-Jugendordnung verwiesen.
Wie sollen Spitzentalente in diesem Altersbereich künftig gefördert werden?
Durch DFB-Leistungs- und Talentförderzentren weiblich und der möglichen Teilnahme an einem gemischtgeschlechtlichen regionalen Spielbetrieb. Zusätzlich bietet der neu aufgelegte DFB-Pokalwettbewerb die Möglichkeit, sich mit Juniorinnen-Teams überregional und auf Bundesebene zu messen.
Kategorien: Frauen, B-Juniorinnen-Bundesliga
Autor: yr
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