DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Stuttgarts Co-Trainer Krecidlo
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Krecidlo, Co-Trainer des Bundesligisten VfB Stuttgart, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Bundesligaspiel belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Krecidlo hatte sich in der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 28. Oktober 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichter Felix Zwayer die Rote Karte gesehen.
Der Trainer bzw. sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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