DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Bayern Münchens Co-Trainer Löw
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zsolt Löw, den Co-Trainer des Bundesligisten FC Bayern München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Münchner Meisterschaftsspiel belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Löw hatte sich nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Bayer Leverkusen am 15. September 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann verhalten und vom Unparteiischen Daniel Schlager daraufhin die Rote Karte gezeigt bekommen.
Zsolt Löw hat gegen das Einzelrichterurteil fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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