DFB-Sportgericht
Ein Pokalspiel Innenraumverbot für Mainzer Trainer Svensson
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bo Svensson, den Trainer des Bundesligisten 1. FSV Mainz 05, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste DFB-Pokalspiel belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Svensson hatte sich in der 82. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 1. Februar 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam geäußert und anschließend vom Unparteiischen Deniz Aytekin (Oberasbach) die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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