DFB-Sportgericht bestätigt Orban-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt den Einspruch des Spielers Willi Orban von RB Leipzig gegen seine Sperre von zwei Bundesligaspielen zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium in der von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleiteten Sitzung das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 27. August 2024.

Orban war in der 85. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 24. August 2024 von Schiedsrichter Benjamin Brand des Feldes verwiesen worden. Daraufhin hatte ihn das DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt.

Eines der beiden Spiele Sperre hatte der Leipziger Kapitän bereits am vergangenen Samstag während der Bundesligapartie bei Bayer 04 Leverkusen abgesessen. 

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt den Einspruch des Spielers Willi Orban von RB Leipzig gegen seine Sperre von zwei Bundesligaspielen zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium in der von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleiteten Sitzung das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 27. August 2024.

Orban war in der 85. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 24. August 2024 von Schiedsrichter Benjamin Brand des Feldes verwiesen worden. Daraufhin hatte ihn das DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt.

Eines der beiden Spiele Sperre hatte der Leipziger Kapitän bereits am vergangenen Samstag während der Bundesligapartie bei Bayer 04 Leverkusen abgesessen. 

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.