DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht bestätigt Dresden-Urteil
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Drittligisten Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium in der von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, am DFB-Campus in Frankfurt geleiteten Sitzung die ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro.
Das Sportgericht hatte den Drittligisten am 24. Juli 2024 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 6000 Euro belegt. Dagegen hatte Dresden fristgerecht Einspruch eingelegt.
Vor dem Drittligaspiel bei der SpVgg Unterhaching am 11. Mai 2024 bedeckte ein Banner im Dresdner Zuschauerblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.
In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock abermals mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm
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