DFB-Bundesgericht
Bundesgericht weist zwei Berufungen Hannovers zurück
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei Berufungen von Hannover 96 gegen vorangegangene Urteile des DFB-Sportgerichts im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurden die entsprechenden Urteilssprüche des Sportgerichts bestätigt.
Dazu Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: "Die von Hannover vorgebrachten Argumente widersprechen in mehreren Punkten geltendem Recht. Sie verkennen des Weiteren die Organisationsstruktur des deutschen Fußballs und die eigene Rolle des Vereins darin."
Konkret ging es heute um die Verfahren bezüglich der Zweitligaspiele beim VfL Osnabrück am 24. Februar 2024 und gegen den 1. FC Kaiserslautern am 16. März 2024. In Osnabrück zündeten Hannoveraner Zuschauer vor dem Anpfiff mindestens 50 Bengalische Feuer und schossen einen pyrotechnischen Gegenstand auf das Spielfeld. Es folgte in der ersten Minute ein weiterer Abschuss eines pyrotechnischen Gegenstandes auf den Rasen, die Partie wurde daraufhin kurz unterbrochen. Dafür gab es vom Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 33.000 Euro, die nun bestätigt wurde.
Im Spiel gegen Kaiserslautern wurden vor dem Anpfiff aus einer Vielzahl von Abschussvorrichtungen dutzende Raketen, Glitzerfontänen und mindestens 100 Bengalische Feuer entzündet. Die vom Sportgericht verhängte und heute bestätigte Geldstrafe hierfür beträgt 150.000 Euro.
Darüber hinaus sind derzeit noch weitere Berufungen von Hannover 96 gegen vorangegangene Sportgerichts-Urteile beim DFB-Bundesgericht anhängig. Über diese wird zu einem späteren Zeitpunkt in den kommenden Wochen entschieden.
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Autor: mm
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