Bundesgericht weist Rostocker Berufung zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag im schriftlichen Verfahren unter Vorsitz von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, die Berufung des FC Hansa Rostock gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 14. April 2023 als unbegründet zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens waren Vorkommnisse während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen dem FC Hansa Rostock und dem FC St. Pauli am 21. August 2022 in Rostock. Der Verein war durch das Sportgericht des DFB wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt worden. Davon kann der Zweitligist bis zu 8300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli hatten Rostocker Anhänger unsportliche und diskriminierende Banner gezeigt sowie vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag im schriftlichen Verfahren unter Vorsitz von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, die Berufung des FC Hansa Rostock gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 14. April 2023 als unbegründet zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens waren Vorkommnisse während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen dem FC Hansa Rostock und dem FC St. Pauli am 21. August 2022 in Rostock. Der Verein war durch das Sportgericht des DFB wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt worden. Davon kann der Zweitligist bis zu 8300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli hatten Rostocker Anhänger unsportliche und diskriminierende Banner gezeigt sowie vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.

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