DFB-Bundesgericht
Bundesgericht weist Rostocker Berufung zurück
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag im schriftlichen Verfahren unter Vorsitz von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, die Berufung des FC Hansa Rostock gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 14. April 2023 als unbegründet zurückgewiesen.
Gegenstand des Verfahrens waren Vorkommnisse während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen dem FC Hansa Rostock und dem FC St. Pauli am 21. August 2022 in Rostock. Der Verein war durch das Sportgericht des DFB wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt worden. Davon kann der Zweitligist bis zu 8300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli hatten Rostocker Anhänger unsportliche und diskriminierende Banner gezeigt sowie vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.
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Autor: dfb
Präsidium entscheidet wichtige Personalien
Auf seiner heutigen Sitzung hat das DFB-Präsidium Knut Kircher als stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses berufen. Als Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts hat das DFB-Präsidium Oskar Riedmeyer bestimmt.
Späth legt Amt als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts nieder
Aus persönlichen Gründen ist Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, von seinem Amt zurückgetreten. "Die hohe Akzeptanz, die das DFB-Bundesgericht als letzte DFB-Instanz genießt, hat viel mit Späth zu tun", sagt DFB-Präsident Neuendorf.
Auch Bundesgericht bekräftigt Orban-Sperre
Auch das DFB-Bundesgericht hat die Sperre von zwei Meisterschaftsspielen für Willi Orban bestätigt. Das Gremium wies die Berufung des Spielers von RB Leipzig als unbegründet zurück und bestätigte damit die beiden Urteile des Sportgerichts.